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AGB zu Mietverträgen



               1. Allgemeines - Geltungsbereich
               1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
               2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht
               Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

               2. Zustandekommen des Vertrags
               Der Vertrag kommt mit Eingang des vom Kunden bestätigten Angebotes zustande.

               3. Gebrauchsüberlassung an Dritte
               Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

               4. Mietdauer
               Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit
               der Rückgabe an das Lager, jedoch nicht vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird nach Tagen berechnet.
               Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietdauer beträgt mindestens einen Tag.
               1. Wird die vereinbarte Mietzeit ohne Einverständnis überschritten, so berechnen wir jeden weiteren Tag zum vollen Einsatz.
               Sofern durch die nicht vereinbarungsgemäße Rücklieferung dem Vermieter nachweislich Schaden entsteht, ist vom Mieter
               darüber hinaus Schadenersatz zu leisten.
               2. Wird ein schriftlicher Auftrag vor Mietbeginn wieder storniert, kann K+K Getränkefachgroßhandel Krille GmbH & Co.KG eine
               Bearbeitungsgebühr und für die notwendige Vorbereitung der Mietgeräte bis zu 25% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme
               bei einer Absage ab 14 Tagen vor Auftragsdurchführung und bis zu 50% Ausfallentschädigung der Gesamtsumme bei einer
               Absage ab 7 Tagen vor Auftragsdurchführung berechnen.
               Die Gerätemiete wird auch dann fällig, wenn das oder die Geräte nicht im Einsatz und/oder nur in Bereitschaft war.

               5. Preise
               Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt gelten unsere Preise ab Lager und pro Stück und Meter,
               zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.

               6. Gefahrenübergang/ Erfüllungsort und Gerichtsstand
               Die Gefahr geht mit Übergabe, bei Versendung mit Absendung des Mietmaterials auf den Kunden über. Als Erfüllungsort wird,
               soweit zulässig, Dresden als Gerichtsstand vereinbart.

               7. Überlassung und Rückgabe
               Der Mieter hat sich auf Verlangen des Vermieters durch einen gültigen Personalausweis zu legitimieren. K+K Getränkefach-
               großhandel Krille GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Überlassung der Mietsache von der Zahlung eines angemessenen
               Mietvorschusses und einer Kaution abhängig zu machen. Der Kunde darf die Rückgabe der Mietsache nicht von der
               Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts abhängigmachen. Die Mietsache ist nach Vertragsablauf ohne besondere
               Aufforderung K+K Getränkefachgroßhandel KrilleGmbH & Co.KG zurückzugeben und zwar in dem Zustand, in welchem sie der
               Kunde erhalten hat. Die Rückgabe muss zum vereinbarten Datum erfolgen. Überlassung und Rückgabe der Mietsache erfolgen
               jeweils in den Geschäftsräumen von K+K Getränkefachgroßhandel Krille GmbH & Co.KG.

               8. Pflichten des Mieters
               1. Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und eventuelle Hinweise von K+K Getränkefachgroßhandel Krille
               GmbH & Co.KG. in Bezug auf die Mietsache zu beachten.
               2. Der Mieter ist verpflichtet, das in der Anlage zu diesem Mitvertrag bzw. im Angebot aufgelistete Equipment vor Beschädigung
               und Verlust, insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl, zu schützen. Dies gilt insbesondere zwischen den Aufbau-,
               Probe-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten.
               3. Zeigt sich im Lauf der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache, hat der Mieter den Mangel K+K Getränkefachgroßhandel Krille
               GmbH & Co.KG unverzüglich anzuzeigen.
               4. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauorts für die aufzustellenden Mietsachen sicherzustellen. Mehraufwendungen, die K+K
               Getränkefachgroßhandel Krille GmbH & Co.KG durch einen ungeeigneten Aufbauort entstehen, hat der Mieter zu tragen
               5. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte ordnungsgemäß zu behandeln und nur von entsprechend fachlich
               eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Unsere Anweisungen bezüglich der Mietgeräte sind
               zu befolgen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, es sei denn, dass wir die Lieferung mit eigenen Transportmitteln
               selbst vornehmen.

               9. Zahlungsbedingungen
               Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind die Rechnungsbeträge sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Nach
               Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug ist K+K Getränkefachgroßhandel Krille
               GmbH & Co.KG berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweils
               gültigem Basiszinssatz zu berechnen.












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