Page 4 - Event-Katalog
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10. Schäden
Für alle Schäden an unserem Material, die durch unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung während der Auftrags-
durchführung verursacht werden, haftet der Auftraggeber in voller Höhe. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag,
Überspannung oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden
können. Die Mietkosten für ein unverschuldet ausgefallenes Gerät werden nicht berechnet, wenn es nicht von uns ersetzt
werden kann. Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Auftragnehmer sind ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam
oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren
Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den
Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.
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