Page 6 - Weinkatalog
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DIE GÜTEKLASSEN IN DEUTSCHLAND






         Deutscher Tafelwein
                - hergestellt aus im Inland geernteter Trauben empfohlener oder
                  zugelassener Rebsorten

                - Gesamtalkoholgehalt von mind. 8,5 % Vol.

                - Gesamtsäure darf 4,5 g/l nicht unterschreiten


         Deutscher Landwein

                - gehobener Tafelwein

                - Landwein ist immer trocken oder halbtrocken
                - engere geographische Herkunft (19 Herkunftsbezeichnungen)
                - Landwein muss immer aus Trauben des entsprechendem Gebiet

                  gekeltert werden

                - Gesamtalkoholgehalt von mind. 9% Vol.


         Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)

                - Trauben müssen in einem einzigen der „13 bestimmten Anbaugebiete“

                  geerntet und verarbeitet werden
                - Q.b.A. Weine müssen eine amtliche Prüfnummer aufweisen
                - mind. 50-72 Grad Oechsle



         Qualitätswein mit Prädikat  (Q.b.A.m.Pr.)
                - engere geographische Herkunftsbezeichnung
                - nur aus Trauben eines einzigen Bereiches eines bestimmten

                  Anbaugebietes

                - Anreicherung mit Zucker nicht zulässig





























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