Page 6 - Weinkatalog
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DIE GÜTEKLASSEN IN DEUTSCHLAND
Deutscher Tafelwein
- hergestellt aus im Inland geernteter Trauben empfohlener oder
zugelassener Rebsorten
- Gesamtalkoholgehalt von mind. 8,5 % Vol.
- Gesamtsäure darf 4,5 g/l nicht unterschreiten
Deutscher Landwein
- gehobener Tafelwein
- Landwein ist immer trocken oder halbtrocken
- engere geographische Herkunft (19 Herkunftsbezeichnungen)
- Landwein muss immer aus Trauben des entsprechendem Gebiet
gekeltert werden
- Gesamtalkoholgehalt von mind. 9% Vol.
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)
- Trauben müssen in einem einzigen der „13 bestimmten Anbaugebiete“
geerntet und verarbeitet werden
- Q.b.A. Weine müssen eine amtliche Prüfnummer aufweisen
- mind. 50-72 Grad Oechsle
Qualitätswein mit Prädikat (Q.b.A.m.Pr.)
- engere geographische Herkunftsbezeichnung
- nur aus Trauben eines einzigen Bereiches eines bestimmten
Anbaugebietes
- Anreicherung mit Zucker nicht zulässig
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