§1 Geltungsbereich

Mit der Auftragserteilung an uns, gleichgültig in welcher Form, erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen an. Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind freibleibend.

§2 Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind frei und ohne Abzug an K&K Getränke oder an eine bevollmächtigte Person in bar zu bezahlen oder mittels Bankeinzugsverfahren zu regulieren. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen und sind zahlbar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Die Zahlung gilt erst nach endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.

§3 Lieferung

Die Lieferungen erfolgen nach unser jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Die Lieferungen erfolgen von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der Geschäftszeit, an einen anderen Ort oder in Mindermengen, werden zusätzliche Kosten berechnet. Dies gilt auch für die Rückholung von Ware und Leergut. Der Kunde wird unverzüglich über nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind uns gegenüber ausgeschlossen.

§4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsbeziehung herrührenden, auch künftigen Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung von Wechsel und Schecks, unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig. Wird Vorbehaltsware beim Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir darüber unverzüglich zu unterrichten. Außerdem ist der Käufer verpflichtet, in jedem Falle auf die Rechte des Lieferanten an der Ware hinzuweisen.

§5 Mängelrügen

Offensichtliche Mängel sind uns binnen 8 Tagen anzuzeigen, sonst entfällt die Gewährungspflicht, soweit diese von uns als Handelspartner zu vertreten sind. Für andere Mängel gelten die Bestimmungen des BGB. Im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt es uns überlassen, Ersatz zu leisten oder Gutschrift zu erteilen.

§6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Riesa anerkannt.

§7 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der von den Parteien gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Für Vertragslücken gilt Entsprechendes.